Kanzlei

Erfahrung als zuverlässiger Ratgeber.
Professionelle Beratung in Sachen Steuer- und Betriebsberatung muss sehr persönlich sein. Unsere langjährigen Erfahrungen kommen unseren Mandanten zu Gute. Ich setze mich mit meinem engagierten Team und spezialisierten Partnern dafür ein, dass bei außergewöhnlichen Herausforderungen Lösungen jenseits der üblichen Systematik und Vorgehensweise gefunden werden.

Roland Wieser als Ihr Mensch & Berater.
Das Handeln in unserer Kanzlei ist bestimmt durch:

  • Fachliche Kompetenzen
  • Vertrauensvolle, offene und herzliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten
  • Fester Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Arbeiten
  • Erfolgreiches Miteinander
  • Freundliches und zuvorkommendes Verhalten unserer Mitarbeiter
  • Persönliche Betreuung vor Ort beim Mandanten
  • Einfache und verständliche Antworten auf Ihre steuerlichen Fragen
  • Unabhängige, eigenverantwortliche, gewissenhafte und verschwiegene Ausübung unseres Berufes
  • Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter
  • Verantwortungsvolles Verhalten mit dem Mensch „Mandant“, Familie und Umwelt
  • Mit diesen Grundsätzen wollen wir unser Ziel, zufriedene Mandanten, die uns weiterempfehlen, erreichen

 

Für „Sie“ sind wir da – Ganzheitlich statt punktuell:

  • Das Mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft (KG, OHG), der GmbH & Co.KG, der Limited, der GmbH oder der AG
  • Der Handwerksbetrieb in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft
  • Die Dienstleister in jeder beliebigen Rechtsform
  • Der Freiberufler vom Arzt bis zum Patentanwalt in der Rechtsform der Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder der umfangreichen Gemeinschaftspraxis
  • Die gemeinnützige Institution in der Form des Vereins oder einer Stiftung
  • Der Steuerpflichtige mit seinen steuerlichen Problemen von der Einkommensteuererklärung bis zur Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung, mit wirtschaftlichen Problemen von der Kapitalanlage bis zur Finanzierung, von der Existenzgründung bis zum Vererben und der vorweggenommenen Erbfolge
  • Das klassische Einzelunternehmen